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Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Öffnungszeiten der Apotheke?

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8:30 Uhr – 12:30 Uhr,
14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch:
8:30 Uhr – 12:30 Uhr,

Samstag:
geschlossen

Wie finde ich Notdienst-Apotheken?

Außerhalb der Öffnungszeiten finden Sie die diensthabenden Apotheken auf der Webseite der Landesapothekerkammer:

Was ist, wenn mein Medikament nicht vorrätig ist?

Wir bemühen uns, Ihr Medikament so schnell es geht zu besorgen. Auf Grund von Lieferengpässen kann es jedoch zurzeit zu Verzögerungen kommen. Wir können Ihnen telefonisch genauer Auskunft geben.

Wie lange sind Rezepte gültig?

Kassenrezepte gelten zurzeit 28 Tage inklusive Ausstellungsdatum. Privatrezepte gelten 3 Monate.

Wie kommt die Rezeptzuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zustande?

Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Was sind die Rabattverträge der Krankenkassen?

Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausschließlich aus.

An wen geht die Rezeptgebühr?

Die Rezeptgebühr ist eine gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel, die per Rezept von einer Ärztin oder einem Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Die Zuzahlung ist also vom Gesetzgeber im Sozialrecht festgeschrieben – und das Geld fließt keineswegs an die Apotheke, sondern wird von ihr nur eingesammelt und an Ihre gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

Kann ein gekauftes Arzneimittel umgetauscht werden?

Arzneimittelsicherheit wird auch bei uns großgeschrieben. So buchen wir jeden verschreibungspflichtigen Artikel beim Wareneingang ein und bei der Abgabe aus. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden und somit auch das Arzneimittel nicht zurückgenommen werden.

Wie entsorge ich nicht verbrauchte Arzneimittel?

Da die Entsorgung von Hausmüll in Deutschland auf kommunaler Ebene geregelt ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln. Im Landkreis Biberach kann die Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll in der Restmülltonne erfolgen, da dieser verbrannt wird und somit keine Arzneimittel-Rückstände in der Umwelt verbleiben. Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln, ist es wichtig Altarzneimittel nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen.

Ausnahme: Spezielle Arzneimittel, wie z.B. Mittel zur Behandlung von Krebs (Zytostatika), dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Von uns bezogene Zytostatika entsorgen wir für Sie.